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OVG Sachsen-Anhalt12.06.20064 M 236/06Zur Prüfung des Stückzahlmaßstabes in einer Spielautomatensteuersatzung im EilverfahrenAus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Urt. 14. Dezember 2005 - 10 CN 1.05 1 -, KStZ 2006, 72 ) zur Prüfung des Stückzahlmaßstabes in einer Spielautomatensteuersatzung folgt zunächst lediglich die Verpflichtung des Gerichts zur weiteren Sachaufklärung, wenn konkrete Anhaltspunkte für ein Überschreiten der zulässigen Schwankungsbreite vorliegen. Für eine Beweislastentscheidung bzw. Herabsetzung der Ermittlungspflicht des Gerichts auf Grund einer Untätigkeit der steuererhebenden Gemeinde besteht dann noch kein Raum. Die insoweit erforderlichen Ermittlungen sind jedoch nicht Sache eines Eil- und Beschwerdeverfahrens.VG Lüneburg16.03.20062 A 211/05Aufwandssteuer, Einspielergebnisse, Spielautomat, Stückzahlmaßstab, VergnügungssteuerVergnügungssteuer für SpielautomatenNKAG § 3 IIVG Lüneburg16.03.20062 A 213/05Aufwandssteuer, Einspielergebnisse, kalkulatorische Abwälzbarkeit, Spielautomat, VergnügungssteuerVergnügungssteuer für GewinnspielautomatenZur Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabes bei der Aufstellung in SppielhallenNKAG § 3 IIOVG Lüneburg - VG Braunschweig01.03.200613 ME 480/05Aufwandsteuer, Einspielergebnisse, Gewinnmöglichkeit, Spielautomaten, Stückzahlmaßstab, Umsatz, Vergnügungssteuer, ZählwerkVergnügungssteuer bei Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit - Besteuerungsgrundlagen Neuere Rechtsprechung des BVerwG zu den Besteuerungsgrundlagen bei Spielautomaten Probleme des StrückzahlmaßstabsGG Art. 105 II aHessischer VGH - VG Kassel28.12.20055 TG 2812/05Spielapparatesteuer, Spielautomatensteuer, Stückzahlmaßstab, Zählwerk, ÜberlegungsfristAb 01.01.1997 waren die Kommunen gehalten zu überprüfen, ob in ihrem Gebiet der sogenannte "Stückzahlmaßstab" bei der Bemessung der Spielapparatesteuer noch den Anforderungen des Art. 3 GG genügte. Eine Überlegungsfrist stand ihnen nicht zu.GG Art. 3SpielAppStS d Stadt Kassel v 21.11.19951.ÄndS v 15.12.1997BVerwG - Hessischer VGH14.12.200510 CN 1.05Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; Schwankungsbreite der Einspielergebnisse; Bezug zum Vergnügungsaufwand der Spieler; Spielapparate ohne Gewinnmöglichkeit; UnterhaltungsspielgeräteSofern für Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit nicht feststeht, dass in dem betreffenden Gemeindegebiet nur Apparate mit "manipulationssicherem" Zählwerk aufgestellt sind und aller Voraussicht nach nur solche Apparate künftig aufgestellt werden, ist die Erhebung der Vergnügungssteuer nach dem Stückzahlmaßstab für diesen Typ von Spielautomaten weiterhin grundsätzlich zulässig (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 5.04 - DVBl 2005, 1208).GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 105 Abs. 2aNiedersächsisches FG07.12.20055 K 182/04„Fun-Games“ sind kein Glücksspiel i.S.d. Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. EG-RichtlinieVG Braunschweig28.11.20055 B 473/05Stückzahlmaßstab, VergnügungssteuerVergnügungssteuer für Gewinnspielautomaten1. Derzeit liegen keine hinreichenden Anhaltspunkte vor, die im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes die Unzulässigkeit der Erhebung der Vergnügungssteuer durch die Stadt Braunschweig nach dem Stückzahlmaßstab belegen würden.2. Zu den satzungsrechtlichen Regelungen über die Entstehung der Steuerschuld und das Erhebungsintvervall.NKAG § 2 I 2BVerwG - OVG Hamburg - VG Hamburg23.11.20056 C 8.05Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System1. Sog. Fun Games, die ähnlich wie Geldspielgeräte aufgemacht sind, aber mit gegen Geld zu erwerbenden Spielmarken, sog. Token, oder über entgeltlich aufladbare Speicherchips bespielt werden können, sind als Geldspielgeräte im Sinne des § 33 c GewO anzusehen, auch wenn Spielgewinne lediglich bis zur Höhe der für Token oder die Chipaufladung entrichteten Beträge ermöglicht werden. In Ermangelung einer dafür erforderlichen Bauartzulassung dürfen sie nicht in Gewerbebetrieben wie z.B. Spielhallen aufgestellt werden.2. Die zuvor angekündigte Gewährung von Geld nach Ablauf einer Stunde Spielzeit an einem Geldspielgerät verstößt gegen § 9 Satz 1 SpielV und ist daher unzulässig.GewO § 33 c Abs. 1GewO § 33 d Abs. 1GewO § 33 i Abs. 1GewO § 33 i Abs. 2SpielV § 9 Satz 1Thüringer OVG - VG Weimar1.11.20054 EO 871/05Vergnügungssteuer; einstweiliger Rechtsschutz; Verfahrensfehler; Darlegungs- und Beweislast; Stückzahlmaßstab; Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit; Besteuerungsmaßstab; Pauschalsteuer; Umsatz; Kasseninhalte; Schwankungsbreite; Ermittlungen; Vergnügungsaufwand; lockerer Bezug; Spieler; Einspielergebnisse; Tatsachengrundlage; Spielautomaten; Aufsteller; repräsentativer Durchschnitt; „Hochrechnung“; „Ausreißer“; atypischer Fall; Besteuerungszeitraum; Beweislast; Untersuchungsgrundsatz; Sachverständigengutachten; Vermutung; Plausibilitätserwägung; örtliche Gegebenheiten; Prüfungsmaßstab; Satzungsmangel; unbillige HärteEine „Hochrechnung“ der Schwankungsbreiten der von einem Spielautomatenaufsteller mitgeteilten Einspielergebnisse seiner Gewinnspielautomaten auf die Gesamtheit der im Satzungsgebiet von mehreren Betreibern aufgestellten Gewinnspielautomaten trägt im summarischen Eil- und Beschwerdeverfahren in der Regel nicht die Annahme, der Stückzahlmaßstab bei Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit werde sich wegen fehlenden zumindest lockeren Bezugs zum Vergnügungsaufwand der Spieler offensichtlich als fehlerhaft erweisen.GG Art 105 Abs 2aVwGO § 80VwGO § 88VwGO § 122 Abs 1VwGO § 146 Abs 4 S 5OVG Sachsen-Anhalt12. 06. 20064 M 236/06Zur Prüfung des Stückzahlmaßstabes in einer Spielautomatensteuersatzung im EilverfahrenAus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Urt. 14. Dezember 2005 - 10 CN 1. 05 1 -, KStZ 2006, 72 ) zur Prüfung des Stückzahlmaßstabes in einer Spielautomatensteuersatzung folgt zunächst lediglich die Verpflichtung des Gerichts zur weiteren Sachaufklärung, wenn konkrete Anhaltspunkte für ein Überschreiten der zulässigen Schwankungsbreite vorliegen. Für eine Beweislastentscheidung bzw. Herabsetzung der Ermittlungspflicht des Gerichts auf Grund einer Untätigkeit der steuererhebenden Gemeinde besteht dann noch kein Raum. Die insoweit erforderlichen Ermittlungen sind jedoch nicht Sache eines Eil- und Beschwerdeverfahrens. VG Lüneburg16. 03. 20062 A 211/05Aufwandssteuer, Einspielergebnisse, Spielautomat, Stückzahlmaßstab, VergnügungssteuerVergnügungssteuer für SpielautomatenNKAG § 3 IIVG Lüneburg16. 03. 20062 A 213/05Aufwandssteuer, Einspielergebnisse, kalkulatorische Abwälzbarkeit, Spielautomat, VergnügungssteuerVergnügungssteuer für GewinnspielautomatenZur Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabes bei der Aufstellung in SppielhallenNKAG § 3 IIOVG Lüneburg - VG Braunschweig01. 03. 200613 ME 480/05Aufwandsteuer, Einspielergebnisse, Gewinnmöglichkeit, Spielautomaten, Stückzahlmaßstab, Umsatz, Vergnügungssteuer, ZählwerkVergnügungssteuer bei Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit - Besteuerungsgrundlagen Neuere Rechtsprechung des BVerwG zu den Besteuerungsgrundlagen bei Spielautomaten Probleme des StrückzahlmaßstabsGG Art. 105 II aHessischer VGH - VG Kassel28. 12. 20055 TG 2812/05Spielapparatesteuer, Spielautomatensteuer, Stückzahlmaßstab, Zählwerk, ÜberlegungsfristAb 01. 01. 1997 waren die Kommunen gehalten zu überprüfen, ob in ihrem Gebiet der sogenannte "Stückzahlmaßstab" bei der Bemessung der Spielapparatesteuer noch den Anforderungen des Art. 3 GG genügte. Eine Überlegungsfrist stand ihnen nicht zu. GG Art. 3SpielAppStS d Stadt Kassel v 21. 11. 19951. ÄndS v 15. 12. 1997BVerwG - Hessischer VGH14. 12. 200510 CN 1. 05Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; Schwankungsbreite der Einspielergebnisse; Bezug zum Vergnügungsaufwand der Spieler; Spielapparate ohne Gewinnmöglichkeit; UnterhaltungsspielgeräteSofern für Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit nicht feststeht, dass in dem betreffenden Gemeindegebiet nur Apparate mit "manipulationssicherem" Zählwerk aufgestellt sind und aller Voraussicht nach nur solche Apparate künftig aufgestellt werden, ist die Erhebung der Vergnügungssteuer nach dem Stückzahlmaßstab für diesen Typ von Spielautomaten weiterhin grundsätzlich zulässig (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 5. 04 - DVBl 2005, 1208). GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 105 Abs. 2aNiedersächsisches FG07. 12. 20055 K 182/04„Fun-Games“ sind kein Glücksspiel i. S. d. Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. EG-RichtlinieVG Braunschweig28. 11. 20055 B 473/05Stückzahlmaßstab, VergnügungssteuerVergnügungssteuer für Gewinnspielautomaten1. Derzeit liegen keine hinreichenden Anhaltspunkte vor, die im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes die Unzulässigkeit der Erhebung der Vergnügungssteuer durch die Stadt Braunschweig nach dem Stückzahlmaßstab belegen würden. 2. Zu den satzungsrechtlichen Regelungen über die Entstehung der Steuerschuld und das Erhebungsintvervall. NKAG § 2 I 2BVerwG - OVG Hamburg - VG Hamburg23. 11. 20056 C 8. 05Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System1. Sog. Fun Games, die ähnlich wie Geldspielgeräte aufgemacht sind, aber mit gegen Geld zu erwerbenden Spielmarken, sog. Token, oder über entgeltlich aufladbare Speicherchips bespielt werden können, sind als Geldspielgeräte im Sinne des § 33 c GewO anzusehen, auch wenn Spielgewinne lediglich bis zur Höhe der für Token oder die Chipaufladung entrichteten Beträge ermöglicht werden. In Ermangelung einer dafür erforderlichen Bauartzulassung dürfen sie nicht in Gewerbebetrieben wie z. B. Spielhallen aufgestellt werden. 2. Die zuvor angekündigte Gewährung von Geld nach Ablauf einer Stunde Spielzeit an einem Geldspielgerät verstößt gegen § 9 Satz 1 SpielV und ist daher unzulässig. GewO § 33 c Abs. 1GewO § 33 d Abs. 1GewO § 33 i Abs. 1GewO § 33 i Abs. 2SpielV § 9 Satz 1Thüringer OVG - VG Weimar1. 11. 20054 EO 871/05Vergnügungssteuer; einstweiliger Rechtsschutz; Verfahrensfehler; Darlegungs- und Beweislast; Stückzahlmaßstab; Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit; Besteuerungsmaßstab; Pauschalsteuer; Umsatz; Kasseninhalte; Schwankungsbreite; Ermittlungen; Vergnügungsaufwand; lockerer Bezug; Spieler; Einspielergebnisse; Tatsachengrundlage; Spielautomaten; Aufsteller; repräsentativer Durchschnitt; „Hochrechnung“; „Ausreißer“; atypischer Fall; Besteuerungszeitraum; Beweislast; Untersuchungsgrundsatz; Sachverständigengutachten; Vermutung; Plausibilitätserwägung; örtliche Gegebenheiten; Prüfungsmaßstab; Satzungsmangel; unbillige HärteEine „Hochrechnung“ der Schwankungsbreiten der von einem Spielautomatenaufsteller mitgeteilten Einspielergebnisse seiner Gewinnspielautomaten auf die Gesamtheit der im Satzungsgebiet von mehreren Betreibern aufgestellten Gewinnspielautomaten trägt im summarischen Eil- und Beschwerdeverfahren in der Regel nicht die Annahme, der Stückzahlmaßstab bei Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit werde sich wegen fehlenden zumindest lockeren Bezugs zum Vergnügungsaufwand der Spieler offensichtlich als fehlerhaft erweisen. GG Art 105 Abs 2aVwGO § 80VwGO § 88VwGO § 122 Abs 1VwGO § 146 Abs 4 S 5.

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